ALLGEMEINER DATENSCHUTZ

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die wichtigsten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Mitarbeiter oder Patienten fest.

  • Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und Transparenz verarbeitet werden
  • Sie müssen für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
  • Sie muss auf das beschränkt sein, was für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
  • Die Informationen müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein
  • Daten müssen sicher aufbewahrt werden
  • Ich kann nur so lange aufbewahrt werden, wie es aus den Gründen, aus denen es erhoben wurde, erforderlich ist.

    Es gibt auch stärkere Rechte für Patienten in Bezug auf die Informationen, die Praxen über sie haben, Dazu gehören;

  • Informiert sein, wie ihre Daten verwendet werden
  • Patienten sollen Zugriff auf ihre eigenen Daten haben
  • Patienten können verlangen, dass falsche Informationen geändert werden
  • Einschränken, wie ihre Daten verwendet werden
  • Verschieben Sie ihre Patientendaten von einer Gesundheitsorganisation in eine andere
  • Das Recht, der Verarbeitung ihrer Patientendaten zu widersprechen (unter bestimmten Umständen)