Bei Venen im Gesicht wird eine Verödung aufgrund des Risikos von Nebenwirkungen wie Thrombosen in der Regel nicht empfohlen. Liegt eine unvermeidliche Venenfehlbildung vor, wird nach einer angiographischen Abklärung eine operative Entfernung empfohlen. Bei Venen an den Händen unterscheidet sich das Behandlungsprotokoll, und für eine ordnungsgemäße Bewertung und Empfehlungen ist eine Rücksprache mit unserem Spezialisten erforderlich.