ALLGEMEINER DATENSCHUTZ

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die wichtigsten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Mitarbeiter oder Patienten fest.

  • Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und Transparenz verarbeitet werden
  • Sie müssen für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
  • Sie muss auf das beschränkt sein, was für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
  • Die Informationen müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein
  • Daten müssen sicher aufbewahrt werden
  • Ich kann nur so lange aufbewahrt werden, wie es aus den Gründen, aus denen sie erhoben wurden

    , erforderlich ist Es gibt auch stärkere Rechte für Patienten in Bezug auf die Informationen, die Praxen über sie gespeichert haben, Dazu gehören;

  • Informiert sein, wie ihre Daten verwendet werden
  • Patienten sollen Zugriff auf ihre eigenen Daten haben
  • Patienten können verlangen, dass falsche Informationen geändert werden
  • Einschränken, wie ihre Daten verwendet werden
  • Verschieben Sie ihre Patientendaten von einer Gesundheitsorganisation in eine andere
  • Das Recht, der Verarbeitung ihrer Patientendaten zu widersprechen (unter bestimmten Umständen)