ALLGEMEINER DATENSCHUTZ
ALLGEMEINER DATENSCHUTZ
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die wichtigsten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Mitarbeiter oder Patienten fest.
- Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und Transparenz verarbeitet werden
 - Sie müssen für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
 - Sie muss auf das beschränkt sein, was für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
 - Die Informationen müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein
 - Daten müssen sicher aufbewahrt werden
 - Ich kann nur so lange aufbewahrt werden, wie es aus den Gründen, aus denen sie erhoben wurden
, erforderlich ist Es gibt auch stärkere Rechte für Patienten in Bezug auf die Informationen, die Praxen über sie gespeichert haben, Dazu gehören;
 - Informiert sein, wie ihre Daten verwendet werden
 - Patienten sollen Zugriff auf ihre eigenen Daten haben
 - Patienten können verlangen, dass falsche Informationen geändert werden
 - Einschränken, wie ihre Daten verwendet werden
 - Verschieben Sie ihre Patientendaten von einer Gesundheitsorganisation in eine andere
 - Das Recht, der Verarbeitung ihrer Patientendaten zu widersprechen (unter bestimmten Umständen)