ALLGEMEINER DATENSCHUTZ
ALLGEMEINER DATENSCHUTZ
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die wichtigsten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Mitarbeiter oder Patienten fest.
- Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und Transparenz verarbeitet werden
- Sie müssen für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
- Sie muss auf das beschränkt sein, was für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
- Die Informationen müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein
- Daten müssen sicher aufbewahrt werden
- Ich kann nur so lange aufbewahrt werden, wie es aus den Gründen, aus denen sie erhoben wurden
, erforderlich ist Es gibt auch stärkere Rechte für Patienten in Bezug auf die Informationen, die Praxen über sie gespeichert haben, Dazu gehören;
- Informiert sein, wie ihre Daten verwendet werden
- Patienten sollen Zugriff auf ihre eigenen Daten haben
- Patienten können verlangen, dass falsche Informationen geändert werden
- Einschränken, wie ihre Daten verwendet werden
- Verschieben Sie ihre Patientendaten von einer Gesundheitsorganisation in eine andere
- Das Recht, der Verarbeitung ihrer Patientendaten zu widersprechen (unter bestimmten Umständen)